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Aktuelles

Für "Schnupperer":
Falls Sie noch kein Mitglied sind, jedoch einmal vorbeikommen und "schnuppern" wollen, so ist das dreimal in allen Abteilungen (außer bei den ärztlich verordneten Reha-Gruppen) möglich.  Das Schnuppern kostet 4,- € (Kinder beim Eltern- und Kind-Turnen pro Kind 1,- € zusätzlich). Sprechen Sie bitte den Übungsleiter darauf an, er stellt Ihnen eine Quittung aus, die dann als Versicherungsausweis gilt.

 

 

 

 

Wir wünschen allen Mitgliedern und Freunden

schöne Urlaubstage

und freuen uns auf ein Wiedersehen.

 

Ihr

TSV Turnerbund München e.V.

 










Die Mitgliederversammlung hat am 10.04.2008 folgende jährliche Beitragssätze ab dem 1.1.2009 beschlossen:

  • Erwachsene ab 18 Jahre 120,- € 
  • Jugendliche von 14 – 18 Jahren 72,- € 
  • Kinder bis 14 Jahre 72,- € 
  • Studierende bis zum vollendeten 29. Lebensjahr, Auszubildende u. Wehrpflichtige 72,- € *) 
  • Familien (2 Erw., 2 Kinder, jedes weitere Kind ist beitragsfrei)  278,- € 
  • Kind bis 3 Jahre (nur bei Eltern- und Kindturnen, sowohl Kind als Eltern müssen Mitglied sein) 48,- € 
  • Senioren (ab vollendetem 60. Lebensjahr) 78,- € 
  • Passive 40,- € 

Aufnahmegebühr: Jugendliche / Kinder 8,- €, Erwachsene 10,- € 

  • Diabetikersportgruppe (Erw. ab 18.Jahre) 114,- € 
  • Senioren ab vollendetem 60. Lebensjahr 90,- € 

*) mit Ausweis (dieser muss bis zum 15.12. eines Jahres vorliegen, sonst keine Ermäßigung für das darauffolgende Jahr möglich) 

  • Schnuppern für Nichtmitglieder  4,- € 
  • je Kind (nur bei Eltern- u. Kindturnen) 1,- € 

Der Mitgliedsbeitrag ist eine Bringschuld, die bis spätestens 2. Januar eines Jahres auf folgende Konten unaufgefordert eingezahlt werden muss, bzw. per Einzugsermächtigung Mitte Februar eines Jahres abgebucht wird: 

  • Postbank München, Kto.-Nr. 36 253806, BLZ 700 100 80 
  • HypoVereinsbank, Filiale Humboldt-Str.,
         Kto.-Nr. 692 006 3592, BLZ 700 202 70

Bei Eintritt im laufenden Kalenderjahr wird der Beitrag anteilig eingezogen. Der Austritt aus dem Verein kann nur schriftlich zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen bei der Geschäftsstelle erklärt werden. Die Mitgliedschaft gilt jedoch für mindestens ein Jahr. Ausgenommen von dieser Regelung sind aktive Spieler, deren Verbandsrundenspiele zu einem anderen Zeitpunkt enden.



 

Aktuelle Infos...

tbm-satzung.pdf

 


TBM-Updates: